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   KG, 28.09.2001 - 4 Ws 153/01, 2 AR 141/01   

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KG, 28.09.2001 - 4 Ws 153/01, 2 AR 141/01 (https://dejure.org/2001,53304)
KG, Entscheidung vom 28.09.2001 - 4 Ws 153/01, 2 AR 141/01 (https://dejure.org/2001,53304)
KG, Entscheidung vom 28. September 2001 - 4 Ws 153/01, 2 AR 141/01 (https://dejure.org/2001,53304)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus KG, 28.09.2001 - 4 Ws 153/01
    Denn ebenso wie die Erklärung eines Rechtsanwalts, das Vertrauensverhältnis zu seinem Mandanten sei entfallen, für sich, allein keine Verpflichtung begründet, von seiner Bestellung zum Pflichtverteidiger abzusehen, hindert auch eine entsprechende Behauptung eines Angeklagten nicht von vornherein die Bestellung des bisherigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger, da es anderenfalls der Angeklagte in der Hand hätte, jederzeit unter Berufung auf ein fehlendes Vertrauensverhältnis zu seinem Verteidiger einen Verteidigerwechsel herbeizuführen und damit das Verfahren zu verzögern (vgl. BGHSt 39, 310 (312 f)).

    Diese Aufgabe verlangt von ihm, sich allseitig unabhängig zu halten und, wo er durch Anträge oder auf sonstige Weise in das Verfahren eingreift, dies in eigener Verantwortung und unabhängig, das heißt frei von Weisungen auch des Angeklagten, zu tun (vgl. BGHSt 39, 310 (313 )).

  • KG, 17.03.1999 - 4 Ws 63/99

    Strafprozeßrecht: Voraussetzungen für die Auswechslung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus KG, 28.09.2001 - 4 Ws 153/01
    Vielmehr müssen Umstände dargelegt und glaubhaft gemacht werden, die bei objektiver Betrachtung zumindest aus der Sicht des Angeklagten eine Erschütterung seines Vertrauens zu dem Verteidiger besorgen lassen (vgl. Senat, Beschluß vom 17. März 1999 - 4 Ws 63/99 -und in NStZ 1993, 201 sowie StV 1990, 347).
  • KG, 10.01.1990 - 4 Ws 298/89

    Entbindung; Pflichtverteidiger; Angeklagter; Verteidigung; Verhältnis;

    Auszug aus KG, 28.09.2001 - 4 Ws 153/01
    Vielmehr müssen Umstände dargelegt und glaubhaft gemacht werden, die bei objektiver Betrachtung zumindest aus der Sicht des Angeklagten eine Erschütterung seines Vertrauens zu dem Verteidiger besorgen lassen (vgl. Senat, Beschluß vom 17. März 1999 - 4 Ws 63/99 -und in NStZ 1993, 201 sowie StV 1990, 347).
  • KG, 23.05.2000 - 4 Ws 97/00
    Auszug aus KG, 28.09.2001 - 4 Ws 153/01
    Daß es sich bei dem Rechtsmittel um eine Beschwerde und nicht lediglich analog § 51 Abs. 2 Satz 3 StPO um einen Antrag auf Aufhebung der Kostenentscheidung handelt, über den das Landgericht zu entscheiden hätte (vgl. Senat, Beschluß vom 23. Mai 2000 - 4 Ws 97/00 - m.w.N.), ergibt sich zum einen aus der Bezeichnung der Eingabe als "Beschwerde", zum anderen aus dem Umstand, daß die Eingabe kein neues nachträgliches Entschuldigungsvorbringen enthält.
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2000 - 1 Ws 331/99

    Verfahren bei Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus KG, 28.09.2001 - 4 Ws 153/01
    In solchen Ausnahmefällen kann jedoch von der sonst erforderlichen Anhörung des Angeklagten abgesehen werden (vgl. BGH JR 1998, 251; Senat, Beschluß vom 9. Januar 1990 - 4 Ws 295 und 304/89 - OLG Düsseldorf VRS 98, 357 (358); Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 142 StPO Rdn. 10).
  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96

    Bestellung des ehemaligen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger - Gründe für

    Auszug aus KG, 28.09.2001 - 4 Ws 153/01
    In solchen Ausnahmefällen kann jedoch von der sonst erforderlichen Anhörung des Angeklagten abgesehen werden (vgl. BGH JR 1998, 251; Senat, Beschluß vom 9. Januar 1990 - 4 Ws 295 und 304/89 - OLG Düsseldorf VRS 98, 357 (358); Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 142 StPO Rdn. 10).
  • OLG Hamburg, 17.11.1997 - 2 Ws 255/97
    Auszug aus KG, 28.09.2001 - 4 Ws 153/01
    Für die Bestellungsverfügung ist eine Form nicht vorgeschrieben, so daß sie sogar konkludent und auch - wie vorliegend - durch ein Telefonat erfolgen kann (vgl. OLG Hamburg NJW 1998, 621; Julius in HK, StPO 3. Aufl., Rdn. 10; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl., Rdn. 7; .Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl.,. Rdn. 27; jeweils zu § 141 StPO).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02

    Revision in Strafsachen: Gebotene Entpflichtung des bisherigen

    Die definitive, zuletzt mit Schriftsatz vom 23.10.2002 wiederholte Weigerung des Pflichtverteidigers Rechtsanwalt L., den Angeklagten weiter zu verteidigen, stellt eine gravierende Pflichtverletzung (§ 49 BRAO) dar, die seine Entpflichtung rechtfertigt (OLG Hamm MDR 1976, 73; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 77; KG B. v. 28.09.2001 - 4 Ws 153/01 - bei juris Rechtsprechung; OLG Stuttgart Die Justiz 2002, 249 = StraFo 2002, 356).
  • OLG Brandenburg, 01.09.2011 - 1 Ws 135/11

    Nichterscheinen des Pflichtverteidigers in der Berufungshauptverhandlung:

    Im Hinblick darauf, dass sich aus den dem Senat vorliegenden Akten nicht ergibt, wie hoch die Entschädigung der Schöffen für die Sitzung vom 31. März 2011 gewesen ist, kann der Senat nicht feststellen, ob die Wertgrenze des § 304 Abs. 3 StPO überschritten ist, die auch bei der Entscheidung über die Kostentragungspflicht des Verteidigers nach § 145 Abs. 4 StPO gilt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. November 2008, - 1 Ws 301/08 - m.w.N. zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 28. September 2001, - 4 Ws 153/01 - m.w.N.; LR-Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, § 145 Rnr. 39; Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 145 Rnr. 25).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 96/02

    Entpflichtung eines Verteidigers im Falle einer definitiven wiederholten

    Die definitive, zuletzt mit Schriftsatz vom 23.10.2002 wiederholte Weigerung des Pflichtverteidigers Rechtsanwalt L., den Angeklagten weiter zu verteidigen, stellt eine gravierende Pflichtverletzung (§ 49 BRAO) dar, die seine Entpflichtung rechtfertigt (OLG Hamm MDR 1976, 73; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 77; KG B. v. 28.09.2001 - 4 Ws 153/01 - bei juris Rechtsprechung; OLG Stuttgart Die Justiz 2002, 249 = StraFo 2002, 356).
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